BAG: Tarifgebundenheit – Wechsel in eine OT-Mitgliedschaft
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 15.12.2010 – 4 AZR 256/09 – wie folgt: Bestätigung der ständigen Rechtsprechung (vgl. nur BAG 4.6.2008 – 4 AZR 419/07 – BAGE 127, 27) zu den Anforderungen an eineVerbandssatzung, die aus tarifrechtlicher Sicht wirksam eine OT-Mitgliedschaft bereitstellen will (hier im Stufenmodell). Eine Satzungsregelung, nach der die schriftliche Erklärung über den Ausschluss der Tarifbindung „bis zum Ablauf der jeweils geltenden Tarifverträge wirkt“, ist zwar nicht buchstäblich, jedoch nach Sinn, Zweck und tariflichem Gesamtzusammenhang letztlich nur als Hinweis auf die sich aus § 3 Abs. 3 TVG ohnehin ergebende Rechtslage zu verstehen.