BAG: Betriebsvereinbarung zu Lasten Dritter
BAG , Urteil vom 11.01.2011 - Aktenzeichen 1 AZR 375/09 (Vorinstanz: ArbG München vom 20.06.2008 - Aktenzeichen 19a Ca 16202/07; ) (Vorinstanz: LAG München vom 22.04.2009 - Aktenzeichen 11 Sa 963/08; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Die Betriebsparteien können durch eine Betriebsvereinbarung Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber den im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmern begründen, nicht aber normative Ansprüche gegenüber Dritten. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: BetrVG § 77; BGB § 613a; Redaktionelle Normenkette: BetrVG § 77; BGB § 613a; DB 2011, 1171
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