BAG: Zurückweisung einer Kündigung wegen fehlender Vollmachtserklärung
BAG , Urteil vom 14.04.2011 - Aktenzeichen 6 AZR 727/09 (Vorinstanz: LAG Frankfurt/Main vom 24.08.2009 - Aktenzeichen 16 Sa 2254/08; ) (Vorinstanz: ArbG Offenbach vom 04.12.2008 - Aktenzeichen 3 Ca 375/08; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Für ein Inkenntnissetzen iSd. § 174 Satz 2 BGB reicht die bloße Mitteilung im Arbeitsvertrag, dass der jeweilige Inhaber einer bestimmten Funktion kündigen dürfe, nicht aus. Erforderlich ist vielmehr ein zusätzliches Handeln des Vollmachtgebers, aufgrund dessen es dem Empfänger der Kündigungserklärung möglich ist, der ihm genannten Funktion, mit der das Kündigungsrecht verbunden ist, die Person des jeweiligen Stelleninhabers zuzuordnen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: BGB § 174;
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