LAG Schleswig-Holstein: Manipulation von Zeiterfassungsdaten
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 29.3.2011 – 2 Sa 533/10 – wie folgt: Eine systematische Manipulation von Zeiterfassungsdaten erweist sich als schwerwiegende arbeitsvertragliche Pflichtverletzung, die grundsätzlich geeignet ist, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer einen Anderen anweist, die Zeiterfassung zu manipulieren, um selbst eine höhere Vergütung zu erzielen.