Das BAG entschied in seinem Urteil vom 26.7.2012 - 6 AZR 221/11 - wie folgt: Für die Prüfung, ob ein Klageantrag hinreichend bestimmt ist, sind die Besonderheiten des anzuwendenden materiellen Rechts und die Umstände des Einzelfalls entscheidend.
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 10.10.2012 - 5 AZN 991/12 - wie folgt: Gegen die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, die eine Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verwirft oder als unbegründet zurückweist, ist eine Gegenvorstellung
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 18.9.2012 – 3 AZR 176/10 – wie folgt: Hat der Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung eine Direktversicherung abgeschlossen, ist allein die versicherungsrechtliche
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 4.7.2012 – 4 AZR 759/10 – wie folgt: Die Rechtmäßigkeit der vorübergehenden Übertragung einer höher bewerteten Tätigkeit nach § 14 TVöD ist an den Regeln zu messen, die der Arbeitgeber bei der Ausübung seines
Das BAG entschied in seinemUrteil vom18.7.2012 – 7 AZR783/10 –wie folgt: Im Anschluss an dasUrteil des EuGH vom 26.1.2012 – C-586/10, Kücük – bestätigt der Senat die RechtsprechungzurVertretungsbefristung nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 TzBfG und ergänzt
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 21.8.2012 – 3 AZR 698/10 – wie folgt: Dem Transparenzgebot in § 307 Abs. 1 S. 2 BGB genügt eine Klausel über die Erstattung von Fortbildungskosten nur dann, wenn die durch die Fortbildung entstehenden Kosten dem
Das BAG entschied in seinem Urteil vom15.5.2012 – 7 AZR 785/10 – wie folgt: Ein auf die Abgabe einer Willenserklärung gerichteter Antrag ist bestimmt i. S. v. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn er so gefasst ist, dass der Inhalt der nach § 894 S. 1 ZPO
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 13.11.2012 – 9 AZR 259/11 – wie folgt: In einem Betrieb, in dem in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt werden, kann ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat,
Der EuGH entschied in seinen Urteilen vom 8.11.2012 – C-229/11 und C-230/11 – wie folgt: Das Unionsrecht steht nicht entgegen, wenn ein Unternehmen und sein Betriebsrat einen Sozialplan vereinbaren, wonach der Anspruch eines Kurzarbeiters auf
BAG, Urteil vom 18.7.2012 - 7 AZR 783/10SachverhaltDie Parteien streiten über die Befristung eines Arbeitsvertrags.Die Beklagte beschäftigt über 100 Arbeitnehmer in mehreren Filialen ihres Einzelhandels. Die Klägerin war dort seit dem 1. März 2002
BAG, Urteil vom 4.7.2012 - 4 AZR 759/10SachverhaltDie Parteien streiten über die Eingruppierung der Kläger und in diesem Zusammenhang darüber, ob die tariflichen Voraussetzungen für die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
BAG, Urteil vom 21.8.2012 - 3 AZR 698/10Leitsätze1. Eine Klausel über die Erstattung von Ausbildungskosten genügt dem Transparenzgebot in § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB nur dann, wenn die entstehenden Kosten dem Grunde und der Höhe nach im Rahmen des
BAG, Urteil vom 18.9.2012 - 3 AZR 176/10SachverhaltDer Kläger begehrt vom Beklagten die Übertragung einer Lebensversicherung, hilfsweise die Zahlung von Schadensersatz.Der Kläger war vom 1. Dezember 1998 bis zum 31. Dezember 2005 für die D gGmbH (im
BAG, Urteil vom 15.5.2012 - 7 AZR 785/10SachverhaltDie Klägerin begehrt von der Beklagten - einer Transfergesellschaft - die Verlängerung des mit ihr geschlossenen befristeten Arbeitsvertrags um zwölf Monate.Die Klägerin war seit dem 16. September
EuGH (5. Kammer), Urteil vom 8.11.2012 - verb. Rs. C-229/11 und C-230/11; Alexander Heimann (C‑229/11), Konstantin Toltschin (C‑230/11) gegen Kaiser GmbHTenorArt. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Art. 7 Abs. 1 der
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 18.7.2012 - 7 AZR 783/10 - wie folgt: Im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] bestätigt der Senat die Rechtsprechung zur Vertretungsbefristung
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 18.10.2012 - 6 AZR 86/11 - wie folgt: Ist der Arbeitgeber tariflich verpflichtet, den Arbeitnehmer durch Änderungsvertrag oder Änderungskündigung zunächst in einen Beschäftigungs- und Qualifizierungsbetrieb zu
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...