BAG: Berechnung des streikbedingten Vergütungsabzugs
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 30.10.2012 - 1 AZR 794/11 - wie folgt: Beteiligen sich Mitarbeiter des Cockpitpersonals der Deutschen Lufthansa AG an einem Streik, ist deren Monatsvergütung nach § 5 Abs. 3 Buchst. b MTV um 1/30 je Streiktag zu kürzen.