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Arbeitsrecht
01.02.2013
Arbeitsrecht
LAG Düsseldorf: Bezugnahme auf mehrgliedrigen Tarifvertrag

1. Die Bezugnahme in einem Arbeitsvertrag auf einen so genannten mehrgliedrigen Tarifvertrag ist nicht wegen Intransparenz gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB rechtsunwirksam. 2. Eine tarifvertragliche Ausschlussklausel erfasst grundsätzlich auch solche Ansprüche, die vor der Bezugnahme im Arbeitsvertrag entstanden sind.
LAG Düsseldorf, Urteil vom 24.10.2012 – 5 Sa 704/12

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