BAG: Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 5.9.2012 - 4 AZR 749/10 - wie folgt: Die Reichweite einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel ist durch deren Auslegung im Einzelfall zu ermitteln. Maßgebend ist in erster Linie der Wortlaut. Zur Auslegung einer Bezugnahme auf die „für die Angestellten jeweils geltenden“ Tarifverträge, „die von der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) für den Bereich des für den Arbeitgeber zuständigen kommunalen Arbeitgeberverbandes und von diesem abgeschlossen worden sind“ in einem 1993 im kommunalen Bereich geschlossenen Änderungsvertrag.