BFH, Urteil vom 21.4.2009 - II R 57/07Vorinstanz: FG des Saarlandes vom 13.11.2007 - 2 K 2236/04 (EFG 2008, 393)LEITSÄTZE1. Die Regelungen in § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG gelten auch beim Erwerb durch Schenkung unter Lebenden zur Bestimmung des
Der BFH hat durch Urteil vom 21.4.2009 – II R 57/ 07 – entschieden: Bei Vereinbarung einer Besserungsabrede braucht der Schuldner die Forderung nur und ggf. erst dann zu erfüllen, wenn er dazu wieder in der Lage ist. Tritt die Besserung ein und hat
Der BFH hat durch Urteil vom 4.2.2009 – II R 41/ 07 – entschieden: Eine in Gründung befindliche GmbH & Co. KG, an der eine natürliche Person beteiligt ist und die kein Handelsgewerbe betreibt, kann bei der Anwendung des § 13a ErbStG nicht vor ihrer
BFH, Urteil vom 4.2.2009 - II R 41/07Vorinstanz: FG Münster vom 16.8.2007 - 3 K 5382/04 Erb (EFG 2008, 70)LEITSATZEine in Gründung befindliche GmbH & Co. KG, an der eine natürliche Person beteiligt ist und die kein Handelsgewerbe betreibt, kann bei
Der BFH hat durch Urteil vom 19.3.2009 – IV R 57/07 – entschieden, dass die Wahl der Einnahmen- Überschussrechnung als Methode zur Ermittlung des Gewinns von Gewerbetreibenden auch noch nach Ablauf des Gewinnermittlungszeitraums zulässig ist und
BFH, Urteil vom 19.3.2009 - IV R 57/07Vorinstanz: FG Köln vom 18.8.2006 - 14 K 2344/05 (EFG 2008, 783)LEITSATZDas Recht zur Wahl einer Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung entfällt erst mit der Erstellung eines Abschlusses und nicht
Der BFH hat durch Urteilvom17.2.2009– VIII R 21/ 08 – entschieden: Die Pauschsätze in § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 EStG gelten den Mehraufwand für Verpflegung auch hinsichtlich der Personalkosten ab, der für die Bereitstellung der Verpflegung anteilig
BFH, Urteil vom 17.2.2009 - VIII R 21/08Vorinstanz: FG Niedersachsen vom 7.8.2007 - 14 K 28/04LEITSÄTZE1. Die Pauschsätze in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG gelten den Mehraufwand für Verpflegung auch hinsichtlich der Personalkosten ab, der für die
BFH, Urteil vom 1.4.2009 - IX R 35/08Vorinstanz: FG Münster vom 29.4.2008 - 8 K 3028/05 E (EFG 2008, 1784)LEITSÄTZE1. Nimmt der Steuerpflichtige Darlehen zur Finanzierung je unterschiedlicher Grundstücksteile auf, die eigenständige Wirtschaftsgüter
Der BFH hat durch Urteil vom 1.4.2009 – IX R 35/ 08 – entschieden: Nimmt der Steuerpflichtige Darlehen zur Finanzierung je unterschiedlicher Grundstücksteile auf, die eigenständige Wirtschaftsgüter bilden, scheitert aber der Zuordnungszusammenhang zu
BFH, Urteil vom 25.3.2009 - V R 9/08Vorinstanz: FG Niedersachsen vom 16.3.2006 - 16 K 584/03 (EFG 2008, 1502)LEITSÄTZE1. Für die Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG sind Ausbauflächen eines Dachgeschosses als eigenständiges Aufteilungsobjekt
Der BFH hat durch Urteil vom 25.3.2009 – V R 9/ 08 – entschieden: Für die Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG sind Ausbauflächen eines Dachgeschosses als eigenständiges Aufteilungsobjekt anzusehen, wenn die Ausbauflächen eigenständig genutzt
Am 12.6.2009 ist der Bundesrat der Empfehlung des Finanzausschusses gefolgt, dem Vierten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuern (BRDrs. 450/09) zuzustimmen. Mit diesem Gesetz soll die neu gefasste EU-Richlinie 2008/118/EG vom 16.12.2008 über das
BFH, Urteil vom 29.1.2009 - VI R 28/08-------------------------------------------------------LeitsatzAus der Rechnung i.S. des § 35a Abs. 2 Satz 3 EStG müssen sich der Erbringer der haushaltsnahen Dienstleistung als Rechnungsaussteller, der Empfänger
BFH, Beschluss vom 30.3.2009 - II B 168/08Vorinstanz: FG Sachsen-Anhalt vom 7.10.2008 - 4 K 764/03LEITSÄTZE1. Rechtsmittel und andere bestimmende Schriftsätze können derzeit an den BFH elektronisch übermittelt werden, ohne dass die Verwendung einer
Finanzgericht Münster, 8-K-5035-5036/06-GrE, 8-K-5035/06-GrE, 8-K-5036/06-GrEUrteil vom 22.01.20095008077Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs beim Vermögenserwerb durch KapitalanlagegesellschaftenOrientierungssatz: 1. 1. Ein
BFH, Urteil vom 26.3.2009 - VI R 59/08Vorinstanz: FG Baden-Württemberg vom 24.9.2007 - 6 K 83/07 (EFG 2008, 792)Leitsatz:Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die zumutbare Belastung bei getrennter Veranlagung von Ehegatten vom
Der BFH hat durch Urteil vom 26.3.2009 – VI R 59/08 – entschieden: Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die zumutbare Belastung bei getrennter Veranlagung von Ehegatten vom Gesamtbetrag der Einkünfte beider Ehegatten berechnet wird.