BGH: Keine Steuerhinterziehung bei Verletzung der Nachweispflichten, wenn die Ausfuhrlieferung tatsächlich durchgeführt wurde
Der BGH entschied durch Beschluss vom 19.8.2009 - 1 StR 206/09 - dass die Einhaltung der für Ausfuhrlieferungen i. S. von § 6 UStG vorgesehenen Nachweispflichten (§§ 8 ff. UStDV) keine materiellrechtliche Voraussetzung der Umsatzsteuerbefreiung ist (Aufgabe von BGHSt 31, 248).
Volltext des Beschl.: //BB-ONLINE BBL2009-2283-5 unter www. betriebs-berater.de