Koordinierte Ländererlasse: Feststellungsfrist für verbleibenden Verlustvortrag
Durch koordinierte Ländererlasse vom 5.10.2009 - IV C 4 - S-2225/07/0004 - wurde das BMF-Schreiben vom 30.11.2007 (BStBl I, 825) bezüglich der Feststellungsfrist bei der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags nach § 10d Abs. 4 i. d. F. des JStG 2007 aufgehoben, nachdem der BFH entschieden hatte, dass § 10d Abs. 4 Satz 6 EStG nach § 52 Abs. 25 Satz 5 EStG nicht anwendbar ist, wenn die Feststellungsfrist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des JStG 2007 bereits abgelaufen war; § 181 Abs. 5 AO hemmt nicht den Ablauf der Feststellungsfrist.
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