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Steuerrecht
15.10.2009
Steuerrecht
BFH: Kein gewerblicher Grundstückshandel trotz Gewerbeanmeldung - Drei-Objekt-Grenze

Mit Urteil vom vom 18.8.2009 - X R 25/06 - hat der BFH entschieden, dass maßgeblich für die steuerrechtliche Qualifizierung nicht die vom Stpfl. subjektiv vorgenommene Beurteilung einer Tätigkeit und die angegebene Bezeichnung, sondern die Wertung nach objektiven Kriterien ist. Deshalb ist gewerblicher Grundstückshandel nicht allein deshalb zu bejahen, weil der Stpfl. beim FA und der Gemeindebehörde einen Gewerbebetrieb anmeldet und sich Dritten gegenüber als gewerblicher Grundstückshändler bezeichnet. Im Ausgangsfall hatte der Kläger, ein Rechtsanwalt, 2003 zwei vermietete Eigentumswohnungen erworben und die gesamten Anschaffungskosten als Betriebsausgaben geltend gemacht. Spätere Grundstückskäufe und -verkäufe waren, so der BFH, bei der Prüfung der Drei-Objekt-Grenze nicht als Zählobjekte zu berücksichtigen, weil die Immobilien bzw. die Anteile an grundbesitzenden GbR ohne Gewinnerzielungsabsicht zum Selbstkostenpreis bzw. darunter verkauft wurden.


Volltext des Urteils: //BB-ONLINE BBL2009-2283-1 unter http://www.betriebs-berater.de/

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