BFH: Progressionsvorbehalt bei Elterngeld
Mit Beschluss vom 21.9.2009 - VI R 31/09 - stellte der BFH fest, dass nach dem eindeutigen Worlaut des § 32b Abs. 1 Nr. 1 lit. j EStG das nach dem BEEG gezahlte Elterngeld dem Progressionsvorbehalt zu unterstellen ist. Die erhobene Nichtzulassungsbe-schwerde hatte keinen Erfolg
Volltext des Beschl.: //BB-ONLINE BBL2009-2283-3 unter http://www.betriebs-berater.de/