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Steuerrecht
12.10.2009
Steuerrecht
BMF: Programmablaufplan für die maschinelle LSt-Berechnung ab 2010

Das BMF ändert durch Schreiben vom 8. 10.2009 -
IV C 5 - S 2361/09/10004/I A 5 - Vw 7430/09 den Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer mit Wirkung ab 2010. Der Programmablaufplan berücksichtigt den für 2010 geltenden Tarif, die Umsetzung des Faktorverfahrens gemäß § 39f EStG (JStG 2009), die Änderungen durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung sowie die Anhebung des Grundfreibetrags auf 8004 Euro und Anhebung der Tarifeckwerte um 330 Euro durch das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland. BMF-Schreiben und Programmablaufplan

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