BFH, Urteil vom 25.8.2009 - I R 95/08Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg vom 10.9.2008 - 12 K 8279/05 B (EFG 2009, 63)LEITSÄTZE1. Ob ein Betrieb im Anschluss an eine Verschmelzung "in einem vergleichbaren Umfang fortgeführt" wird, ist nach dem
In dem der Entscheidung vom25.8.2009 – I R 95/ 08 – zugrunde liegenden Fall stritten die Beteiligten darüber, ob eine GmbH den festgestellten verbleibenden Verlustabzug eines auf sie verschmolzenen Rechtsträgers nutzen kann. Der BFH entschied, dass
BFH, Urteil vom 25.8.2009 - IX R 60/07Vorinstanz: FG Baden Württemberg vom 1.8.2007 - 1 K 51/06 (EFG 2008, 54)LEITSATZWerden Wertpapiere, die innerhalb der Jahresfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG mit Verlust veräußert werden, am selben Tage in
Mit Urteil vom 25.8.2009 – IXR60/07 – hat der BFH einen Gestaltungsmissbrauch i. S. d. § 42 AO verneint, wenn Wertpapiere innerhalb der Jahresfrist des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG mit Verlust veräußert und am selbenTage in gleicher Art und Anzahl,
BFH, Urteil vom 23.7.2009 - V R 27/07Vorinstanz: FG des Saarlandes vom 14.2.2007 - 1 K 1276/03 (EFG 2007, 795)LEITSÄTZE1. Der Sicherungsgeber führt mit der Übereignung beweglicher Gegenstände zu Sicherungszwecken unter Begründung eines
Durch Urteil vom 23.7.2009 – V R 27/07 – hat der BFH entschieden: Die Sicherungsübereignung beweglicher Gegenstände unter Begründung eines Besitzmittlungsverhältnisses (§ 930 BGB) begründet noch keine Lieferung gemäß §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 3 Abs. 1 UStG,
BFH, Urteil vom 25.8.2009 - IX R 11/09Vorinstanz: FG Nürnberg vom 26.2.2009 - 4 K 1370/2008LEITSATZEine die Anwendung von § 34 EStG rechtfertigende Zusammenballung von Einkünften kommt auch dann in Betracht, wenn zu einer Hauptentschädigungsleistung
Mit Urteil vom 25.8.2009 – IX R 11/09 – hat der BFH entschieden, dass eine die Anwendung von § 34 EStG rechtfertigende Zusammenballung von Einkünften auch dann in Betracht kommt, wenn zu einer Hauptentschädigungsleistung eine in einem anderen
Durch Schreiben vom 12.10.2009 – IVC 5 – S 2361/09/10004 – ändert (1) das BMF den Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der einzubehaltenden Lohnsteuer, des SolZ und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer mit Wirkung ab 2010 und gibt
Der Streitfall betraf die Klage gegen ein Beitreibungsersuchen, das das FA über das BZSteu nach Zypern gericht hatte. Nachdem der BFH in seinem Urteil vom 21.7.09 -VII R 52/08 - zunächst den Unterschied zwischen Prozessführungsbefugnis (wer ist zu
BFH, Beschluss vom 21.9.2009 - VI B 31/09Vorinstanz: FG Nürnberg vom 19.2.2009 - 6 K 1859/2008 (EFG 2009, 846)LEITSÄTZE1. § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. j EStG wirft nach seinem eindeutigen Wortlaut, das nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Mit Urteil vom vom 18.8.2009 - X R 25/06 - hat der BFH entschieden, dass maßgeblich für die steuerrechtliche Qualifizierung nicht die vom Stpfl. subjektiv vorgenommene Beurteilung einer Tätigkeit und die angegebene Bezeichnung, sondern die Wertung
Eine GmbH hatte 1993 einer Bank ihre sämtlichen gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus Warenlieferungen, Leistungen und Mietverträgen i. R. einer Globalzession zur Sicherung abgetreten. 2004 kündigte die Bank den eingeräumten Kredit und zog
Mit Beschluss vom 21.9.2009 - VI R 31/09 - stellte der BFH fest, dass nach dem eindeutigen Worlaut des § 32b Abs. 1 Nr. 1 lit. j EStG das nach dem BEEG gezahlte Elterngeld dem Progressionsvorbehalt zu unterstellen ist. Die erhobene
BFH, Urteil vom 21.7.2009 - VII R 52/08Vorinstanz: FG München vom 29.10.2008 - 9 K 2323/07 (EFG 2009, 280)LEITSÄTZE1. § 63 Abs. 1 FGO bestimmt ohne Ansehen des rechtlichen Inhalts des streitigen Rechtsverhältnisses, wer zu verklagen ist, d.h. die