BFH, Urteil vom 25.8.2009 - I R 33/08Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 4.3.2008 - 17 K 3874/07 H(L) (EFG 2008, 929)LEITSATZBei der Berechnung der Lohnsteuer für einen "sonstigen Bezug", der einem (ehemaligen) Arbeitnehmer nach einem Wechsel von der
Der BFH hat durch Urteil vom 25.8.2009 – I R 33/ 08 – entschieden: Bei der Berechnung der Lohnsteuer für einen „sonstigen Bezug“, der einem (ehemaligen) Arbeitnehmer nach einem Wechsel von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht in diesem
BFH, Urteil vom 25.6.2009 - IV R 3/07Vorinstanz: FG Niedersachsen vom 26.10.2006 - 10 K 516/01 (DStRE 2008, 870)LEITSATZWird ein Gesellschaftsanteil unter einer aufschiebenden Bedingung veräußert, geht das wirtschaftliche Eigentum an dem
Der BFH hat durch Urteil vom 25.6.2009 – IV R 3/07 – entschieden: Wird ein Gesellschaftsanteil unter einer aufschiebenden Bedingung veräußert, geht das wirtschaftliche Eigentum an dem Gesellschaftsanteil grundsätzlich erst mit dem Eintritt der
BFH, Urteil vom 21.7.2009 - VII R 49/08Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz vom 10.11.2008 - 5 K 2040/08LEITSATZJedenfalls nach der Rechtslage bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens vom 13. April 2007 konnte das FA den
Der BFH hat durch Urteil vom 21.7.2009 – VII R 49/08 – entschieden: Jedenfalls nach der Rechtslage bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens vom 13.4.2007 konnte das FA den Insolvenzverwalter über das Vermögen des
BFH, Urteil vom 9.7.2009 - II R 55/08Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 30.4.2008 - 4 K 51/06 Erb (EFG 2009, 676)LEITSATZDie "tatsächlich für die in die Zusammenrechnung einbezogenen früheren Erwerbe zu entrichtende Steuer" i.S. des § 14 Abs. 1 Satz 3
Der BFH hat durch Urteil vom 9.7.2009 – II R 55/ 08 – entschieden: Die „tatsächlich für die in die Zusammenrechnung einbezogenen früheren Erwerbe zu entrichtende Steuer“ i. S. d. § 14 Abs. 1 S. 3 ErbStG ist die Steuer, die bei zutreffender
BFH, Urteil vom 24.6.2009 - IV R 55/06Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 21.6.2006 - 2 K 5194/03 F (EFG 2007, 7)LEITSÄTZE1. Bei der einheitlichen und gesonderten Feststellung von ertragsteuerrechtlichen Besteuerungsgrundlagen einer Personengesellschaft
Der BFH hat durch Urteil vom 24.6.2009 – IV R 55/ 06 – entschieden: Bei der einheitlichen und gesonderten Feststellung von ertragsteuerrechtlichen Besteuerungsgrundlagen einer Personengesellschaft kommtes für die Frage,obeinenachträglich bekannt
Das BMF hat sich im Schreiben vom 28.10.2009 - IV C 5 - S 2332/09(10004 - detailliert zur einkommen-(lohn-)steuerlichen Behandlung von freiwilligen Lebensversicherungen geäußert. Es behandelt Versicherungen sowohl des Arbeitnehmers als auch solche
Durch Schreiben vom 28.10.2009 - IV C 5 - S 2332/09/10004 - hat sich das BMF detaillert zur einkommen-(lohn-)steuerlichen Behandlung von freiwilligen Unfallversicherungen geäußert. Es behandelt sowohl Versicherungen des Arbeitnehmers wie auch solche
FG Köln, Urteil vom 7.7.2009 - 13 V 1232/09 -------------------------------------------------------LEITSATZEs ist ernstlich zweifelhaft, ob die in Nordrhein-Westfalen eingeführte zeitnahe Betriebsprüfung von Großbetrieben, bei der vom Finanzamt
Das FG Düsseldorf hat durch Urteil vom 30.9.2009 - 15 K 2727/08 L - entschieden: Ein Arbeitgeber wendet seinen Arbeitnehmern keinen Arbeitslohn zu, wenn er ihnen die kostenlose Teilnahme an ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen in Form eines sog.
BFH, Urteil vom 22.4.2009 - I R 53/07Vorinstanz: FG Baden-Württemberg vom 18.6.2007 - 6 K 31/06 (EFG 2008, 766)Leitsätze1. Die Erstattung einbehaltener und abgeführter Kapitalertragsteuer setzt entweder den Erlass eines Freistellungsbescheids oder
BFH, Urteil vom 22.4.2009 - I R 53/07Vorinstanz: FG Baden-Württemberg vom 18.6.2007 - 6 K 31/06 (EFG 2008, 766)Leitsätze1. Die Erstattung einbehaltener und abgeführter Kapitalertragsteuer setzt entweder den Erlass eines Freistellungsbescheids oder
BFH, Beschluss vom 27.5.2009 -I R 30/08Vorinstanz: FG Münster vom 22.2.2008 - 9 K 5143/06 G (EFG 2008, 968)LEITSÄTZEDem EuGH werden die folgenden Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:1. Steht Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2003/49/EG des Rates
Der BFH hat mit Beschluss vom 27.5.2009 – I R 30/08 – dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Darlehenszinsen mit der Zins- und Lizenzrichtlinie (RL 2003/49/EG) vereinbar ist. Im Streitfall waren die von einer