FG Sachsen: Anteilsverkauf
Das FG Sachsen hat durch Urteil vom 26.5.2009 – 6 K 1838/07 – entschieden: Wenn der Besitzunternehmer und alleiniger Gesellschafter der Betriebs-GmbH 50 % seiner Anteile an die GmbH verkauft, kann dies die Betriebsaufspaltung beenden mit der Folge, dass die stillen Reserven aufzudecken sind.
Dieses – im konkreten Fall ungewollte – Ergebnis hätte durch eine andere Gestaltung der Anteilsübertragung vermieden werden können: Es hätte sichergestellt werden müssen, dass dem Steuerpflichtigen auch künftig die Stimmenmehrheit bzw. die Möglichkeit der Durchsetzung seines geschäftlichen Betätigungswillens erhalten bliebe.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-793-4