EU: Weniger Steuerbürokratie bei elektronischer Rechnung
Die EU-Mitgliedstaaten sind im EU-Rat übereingekommen, einheitliche Regelungen für Rechnungen festzuschreiben - unabhängig davon, ob es sich um Rechnungen auf Papier oder um elektronische Rechnungen handelt. Letztere müssen bislang mit einer elektronischen Signatur versehen werden; sie können aber auch gefaxt oder eingescannt werden. Das würde für Unternehmer eine erhebliche Erleichterung bedeuten. Um Umsatzsteuerbetrug zu verhindern, müssen die Unternehmen für Kontrollen die Lieferverträge abheften (was sie allerdings regelmäßig ohnehin tun). Dieses Unterfangen stößt bei IHKT und auch bei der Steuergewerkschaft auf positive Resonanz. Letztere fordert allerdings, dass die Unterschrift auf der Rechnung nachprüfbar bleibe müsse. ZDH und andere Verbände verweisen darauf, dass in skandinavischen Ländern bereits derzeit für eingescannte oder gefaxte Rechnungen für den Vorsteuerabzug keine elektronische Unterschrift mehr verlangt wird.