BFH: Übergang von Verlustabzügen bei „Abwrtsverschmelzung"
Der BFH hat durch Urteil vom 28.10.2009 – I R 4/ 09 – entschieden: Wurde im Jahr 1998 eine Holdinggesellschaft auf ihre bisherige einzige Tochtergesellschaft verschmolzen, so ist ein bei ihr bestehender verbleibender Verlustabzug nicht auf die Tochtergesellschaft übergegangen. Die Feststellung eines im Rahmen einer Verschmelzung auf die Übernehmerin übergegangenen vortragsfähigen Gewerbeverlustes muss inhaltlich an die Verlustfeststellung für die übertragende Gesellschaft anknüpfen.
Volltex tdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-793-1