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Steuerrecht
31.03.2010
Steuerrecht
: Union für verschärfte Regelung der Selbstanzeige

Um den „Druck" auf Steuersünder zu erhöhen, soll eine Selbstanzeige nur noch unter erschwerten Voraussetzungen möglich sein. So soll die Zeitspanne für eine solche verkürzt werden, die Steuerhinterziehung nicht nur mit 6 % (damit bislang gleichgestellt mit demjenigen, der in der Steuererklärung nur einmal einen kleineren Betrag übersehen hat), und eine Teilselbstanzeige ausgeschlossen werden. Sämtliches verstecktes Geld muss offengelegt werden, um Straffreiheit erlangen zu können. Auch soll klarer definiert werden, ab wann eine Steuerhinterziehung als „entdeckt" gilt. So soll künftig der Zugang einer Betriebsprüfungsanordnung und nicht mehr das Erscheinen des Steuerprüfers maßgebend sein. An der Selbstanzeige selbst will die Union festhalten - im Gegensatz zur SPD, die für die Abschaffung dieses Instruments ist.

Ob sich Steuersünder von derartigen Maßnahmen allerdings zu mehr Steuerehrlichkeit animieren lassen, ist zweifelhaft. Es ist wohl eher damit zu rechnen, dass die Zahl der Selbstanzeigen (seit Januar über 12 000) rapide sinkt - zu Lasten des Steuersäckels.

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