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Steuerrecht
01.04.2010
Steuerrecht
BMF: Entwurf eines Revisionsprotokolls zum DBA Schweiz

Am 26.3.2010 wurde im Laufe des Treffens zwischen Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble und seinem Schweizer Amtskollegen, Bundesrat Dr. Hans Rudolf Merz, der Entwurf eines Revisionsprotokolls zum deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen für den Bereich der Steuern vom Einkommen und Vermögen paraphiert. Es basiert auf dem OECDStandard, demzufolge sich Staaten gegenseitig in konkreten Fällen über Steuerhinterzieher informieren. Bis September 2010 soll eine Löung von vier zentralen Fragen erarbeitet werden: Unversteuertes Vermögen auf Schweizer Konten soll erfasst und besteuert werden. Kapitaleinkünfte aus Vermögen, das Deutsche in der Schweiz angelegt haben, sollen mit einer Abgeltungsteuer belegt werden. Es soll ferner eine Einigung darüber erzielt werden, wie mit dem Ankauf gestohlener Kontodaten umgegangen wird. Deutschland nimmt zur Kenntnis, dass die Schweiz keine Amtshilfe auf Basis von gekauften Bankdaten leistet. Schweizer Banken soll darüber hinaus der Marktzutritt in Deutschland erleichtert werden (bislang ist dies von einer Kooperation mit deutschen Instituten abhängig).

(PM BMF vom 26.3.2010)

Ob das Abkommen wirklich unterzeichnet wird, ist noch nicht sicher. Denn die Schweiz möchte dies von weiteren Zugeständnissen auf deutscher Seite abhängig machen und ggf. per Volksentscheid über den „Steuerfrieden“ mit Deutschland entscheiden lassen, so eine Meldung des Handelsblatts vom 20.3.2010.

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