BFH: Übernahme von Steuerberatungskosten Arbeitslohn
Der BFH hat durch Urteil vom 21.1.2010 – VI R 2/ 08 – entschieden: Die Übernahme von Steuerberatungskosten für die Erstellung von Einkommensteuererklärungen der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber führt bei Vorliegen einer Nettolohnvereinbarung zu Arbeitslohn.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-857-3