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Steuerrecht
09.04.2010
Steuerrecht
BFH: Gesetzliche Krankenversicherungen als Betrieb gewerblicher Art

Der BFH hat durch Beschluss vom 3.2.2010 – I R 8/09 – entschieden: Gesetzliche Krankenversicherungen unterhalten einen Betrieb gewerblicher Art, wenn sie ihren Mitgliedern private Zusatzversicherungsverträge vermitteln und dafür von den privaten Krankenversicherungen einen Aufwendungsersatz erhalten.

Volltext desBeschl.: // BB-ONLINE BBL2010-921-7

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