BFH: Gesetzliche Krankenversicherungen als Betrieb gewerblicher Art
Der BFH hat durch Beschluss vom 3.2.2010 – I R 8/09 – entschieden: Gesetzliche Krankenversicherungen unterhalten einen Betrieb gewerblicher Art, wenn sie ihren Mitgliedern private Zusatzversicherungsverträge vermitteln und dafür von den privaten Krankenversicherungen einen Aufwendungsersatz erhalten.
Volltext desBeschl.: // BB-ONLINE BBL2010-921-7