BFH: Voraussetzungen für steuerlich relevantes Treuhandverhältnis
Der BFH hat durch Urteil vom 24.11.2009 – I R 12/09 – entschieden: Sind Aktien Gegenstand eines „Treuhandvertrags“, so sind auf sie entfallende Dividenden nur dann steuerlich dem „Treugeber“ zuzurechnen, wenn dieser sowohl nach den mit dem „Treuhänder“ getroffenen Absprachen als auch bei deren tatsächlichem Vollzug das Treuhandverhältnis in vollem Umfang beherrscht (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung).
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-921-6