R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
13.04.2010
Steuerrecht
: FDP-Steuerkonzept ab 2012

Am 13.4.2010 hat die FDP ihr Steuerkonzept vorgelegt, das zu einer Entlastung von ca. 16 Mrd. Euro führen soll.

-  Der ESt-Tarif soll aus fünf Stufen bestehen:

-          Grundfreibetrag: 804 Euro (wie bisher)

-          Eingangssteuersatz 14 % bis zu einem zu versteuernden Einkommen (zvE) von 15 000 Euro

-          Steuersatz von 25 % bis zvE von 35 000 Euro

-          Steuersatz von 35 % bis zvE von 60 000 Euro

-          Regulärer Steuersatz von 42 % (wie bisher) bei höherem zvE

Ferner spricht sich die FDP für folgende Regelungen aus:

-          Beibehaltung der Reichensteuer,

-          Konzept der „zeitnahen Betriebsprüfung" (BP sollen innerhalb von fünf Jahren abgeschlossen sein; Unternehmen, die sich freiwillig der beschleunigten BP unterziehen, sollen innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Wirtschaftsjahres ihren Steuerbescheid erhalten)

-          Erhöhung der Grenzen für die Buchführungspflicht (Umsatzschwelle soll von 350 000 Euro auf 500 000 Euro angehoben werden, die Gewinngrenze von 30 000 Euro auf 50 000 Euro); unter diesen Grenzen: Einnahme-Überschussrechnung möglich

-          Einführung einer Gruppenbesteuerung, mit der Konzerne Gewinne und Verluste aus dem In- und Ausland verrechnen können.

(FTD vom 13.4.2010, 9)


Eine schnelle Entlastung wird es aber angesichts leere Staatskasse nicht geben. Sie wird nicht vor 2012 kommen. Auch sind eventuelle Gegenfinanzierungsmaßnahmen bis dato (noch) nicht bekannt. Die genannten Maßnahmen sollen auf dem FDP-Bundsparteitag Ende April 2010 beschlossen werden.

stats