BFH: Vorlage von Kontoauszügen durch Bank erst nach Auskunftsersuchen
Der BFH hat durch Urteil vom 24.2.2010 – II R 57/08 – entschieden, dass ein FA im Besteuerungsverfahren eines Bankkunden von der Bank im Regelfall erst dann die Vorlage von Kontoauszügen nach § 97 AO verlangen darf, wenn die Bank eine zuvor geforderte Auskunft über das Konto nach § 93 AO nicht erteilt hat, die Auskunft unzureichend ist oder Bedenken gegen ihre Richtigkeit bestehen. Die Verpflichtung zur Auskunftserteilung nach § 93 AO sei regelmäßig die weniger in die Persönlichkeitssphäre eingreifende Maßnahme als die Verpflichtung zur Vorlage von Urkunden.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-922-1