BFH, Urteil vom 23.11.2011 - XI R 6/08Leitsätze1. Die Leistungen eines Partyservice stellen grundsätzlich sonstige Leistungen (Dienstleistungen) dar, die dem Regelsteuersatz unterliegen.2. Anderes gilt nur dann, wenn der Partyservice lediglich
BFH, Urteil vom 15.9.2011 - V R 8/11LeitsätzeDie für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse ändern sich i.S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 UStG, wenn sich der Steuerpflichtige während des Berichtigungszeitraums auf die Steuerfreiheit
BFH, Urteil vom 8.12.2011 - VI R 13/11LeitsatzDer Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit eines Richters liegt im Gericht und nicht im häuslichen Arbeitszimmer.SachverhaltZwischen den Beteiligten ist streitig, ob Aufwendungen für ein häusliches
BFH, Urteil vom 27.10.2011 - VI R 71/10LeitsätzeBei einem Hochschullehrer ist das häusliche Arbeitszimmer grundsätzlich nicht der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit.SachverhaltStreitig ist, ob Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als
Der BFH hat im Urteil vom 14.12.2011 - I R 92/10 - entschieden: Eine verdeckte Einlage ist keine Einnahme i. S. von § 8 Abs. 1 S. 1 InvStG a. F. und löst deswegen keinen Aktiengewinn i. S. von § 8 Abs. 3 InvStG a. F. aus. Bei einem negativen
BFH, Urteil vom 14.12.2011 - I R 92/10 Leitsätze1. Eine verdeckte Einlage ist keine Einnahme i.S. von § 8 Abs. 1 Satz 1 InvStG a.F. und löst deswegen keinen Aktiengewinn i.S. von § 8 Abs. 3 InvStG a.F. aus.2. Bei einem negativen Aktiengewinn i.S. von
Der BFH hat in zwei Urteilen vom 27.10.2011 – VI R 71/10 – und vom 8.12.2011 – VI R 13/11 – erstmals zur Neuregelung der Abzugsbeschränkung bei häuslichen Arbeitszimmern judiziert. Für die Berufsgruppen der Hochschullehrer (Urteil vom 27.10.2011) und
Das BMF hat am 20.1.2012 die Liste mit den anzuwenden BFH-Urteilen aktualisiert. Sie steht unter www.bundesfinanzministerium.de unter Aktuelles zur Verfügung.
Das FG Münster hat im Urteil vom 14.12.2011 – 10 K 811/11 L – entschieden: Bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder am Ende des Kalenderjahres hat der Arbeitgeber das Lohnkonto des Arbeitnehmers – nach einem eventuellen Lohnsteuer-Jahresausgleich
Der BFH hat im Urteil vom 31.8.2011 – X R 49/09 – entschieden: Hatte ein Rechtsbehelf in vollem Umfang Erfolg, können auch dann keine Aussetzungszinsen gemäß § 237 AO festgesetzt werden, wenn das FA rechtsirrig einen zu hohen Betrag von der
Der BFH hat im Urteil vom 25.10.2011 – VII R 55/ 10 – entschieden: Führt die Anrechnung tatsächlich nicht festgesetzter und geleisteter Vorauszahlungen wie der Lohnsteuer dazu, dass in der Anrechnungsverfügung eine Abschlusszahlung nicht oder in zu
Der BFH hat im Urteil vom 22.11.2011 – VII R 27/ 11 – entschieden: Überweist das FA eine Steuererstattung auf ein früheres, inzwischen von der Bank gekündigtes Kontokorrentkonto des Steuerpflichtigen, obwohl dieser ihm dafür ein anderes Konto benannt
FG Münster, Urteil vom 14.12.2011 - 10 K 811/11 LSachverhaltStreitig ist, ob die Lohnsteuerbescheinigung der Klägerin für das Jahr 2009 zu ändern ist.Die Klägerin schloss am 29.10.2009 mit dem Beklagten einen Arbeitsvertrag. Sie wurde mit Wirkung vom
BFH, Urteil vom 25.10.2011 - VII R 55/10LeitsatzFührt die Anrechnung tatsächlich nicht festgesetzter und geleisteter Vorauszahlungen wie der Lohnsteuer dazu, dass in der Anrechnungsverfügung eine Abschlusszahlung nicht oder in zu geringer Höhe
BFH, Urteil vom 31.8.2011 - X R 49/09LeitsatzHatte ein Rechtsbehelf in vollem Umfang Erfolg, können auch dann keine Aussetzungszinsen gemäß § 237 AO festgesetzt werden, wenn das FA rechtsirrig einen zu hohen Betrag von der Vollziehung ausgesetzt
BFH, Urteil vom 22.11.2011 - VII R 27/11LeitsatzÜberweist das Finanzamt eine Steuererstattung auf ein früheres, inzwischen von der Bank gekündigtes Kontokorrentkonto des Steuerpflichtigen, obwohl dieser ihm dafür ein anderes Konto benannt hat, kann
Das FinMin NRW hat bekannt gemacht, dass in den Finanzämtern vermehrt Anträge und Einsprüche mit dem Ziel der Aufhebung der Einheitswertbescheide bzw. Grundsteuermessbescheide eingehen. Grund dafür ist eine beim BVerfG anhängige Beschwerde zur Frage
Das LG Wuppertal hat im Urteil vom 11.1.2012 – 8 S 54/11 – entschieden: Mit Wirkung zum 1.1.2010 wurde die Umsatzsteuer für Beherbergungsleistungen von 19 auf 7 % durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 22.12.2009 reduziert. In dem von der