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Steuerrecht
02.04.2012
Steuerrecht
FG Niedersachsen: Sammelauskunftsersuchen zu Internetverkäufen

Das Niedersächsische FG hat im Urteil vom 23.2.2012 – 5 K 397/10 – entschieden: Auskunftsersuchen der Finanzbehörden unterliegen allgemeinen rechtsstaatlichen Grenzen. So muss u. a. die Pflichterfüllung für den Betroffenen möglich sein. Eine Auskunft über den Inhalt elektronisch gespeicherter personenbezogener Daten ist möglich,wenn der um Auskunft Ersuchte tatsächlich über die Speichermedien, auf denen die Daten gespeichert sind, verfügen kann oder einen rechtlichen Anspruch auf Herausgabe der Daten oder auf Auskunft hat. Das FG hat die Revision zugelassen.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-866-6 unter www.betriebs-berater.de
(PM Nieders. FG vom 20.3.2012)

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