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Steuerrecht
29.03.2012
Steuerrecht
BFH: Vorsteuerberichtigung im Insolvenzfall

Der BFH hat im Urteil vom8.3.2012 – V R 24/11 – entschieden: Beruht die Berichtigung nach § 15a UStG auf einer steuerfreien Veräußerung durch den Insolvenzverwalter im Rahmen der Verwaltung und Verwertung der Masse, ist der Berichtigungsanspruch eine Masseverbindlichkeit i. S. v. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Im Verhältnis zwischen Festsetzungs- und Erhebungsverfahren ist die im Festsetzungsverfahren vorgenommene Steuerfestsetzung für das Erhebungsverfahren vorgreiflich. Dies gilt auch für die Frage, ob Berichtigungen nach § 15a UStG zu Lasten oder zu Gunsten der Masse in eineman den Insolvenzverwalter gerichteten Steuerbescheid zu berücksichtigen sind. Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-865-4 unter www.betriebs-berater.de

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