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Steuerrecht
02.04.2012
Steuerrecht
BFH: Anrechnungsmethode bei in Spanien belegenem LuF-Betrieb

Der BFH hat im Urteil vom 27.10.2011 – I R 26/11 – entschieden: Bei Einkünften aus einem in Spanien belegenem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb wird nach Art. 23 Abs. 1 Buchst. b Doppelbuchst. ee DBA-Spanien die spanische Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet. Ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb fällt nach dem DBASpaniennicht unterdenBegriff desUnternehmens und kann damit keine Betriebstätte begründen.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-866-2 unter www.betriebs-berater.de

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