Der EuGH hat mit Urteil vom 6.3.2014 -verb. Rs. C-606/12 und C-607/12 - wie folgt entschieden: Art. 17 Abs. 2 Buchst. f. der Richtlinie 2006/112/ EG des Rates vom28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass ein
Bei der Bestimmung des Ortes von sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit der Errichtung von Windparks (insbesondere Offshore-Windparks) sind die allgemeinen Grundsätze zu beachten. Der EuGH hat in seinem Urteil vom 27. Juni 2013, C-155/12, HFR S.
Der BFH ht mit Urteil vom 14.11.2013 - III R 18/13 - wie folgt entschieden: Es ist verfassungsgemäß, dass der Abzug von Kinderbetreuungskosten vom Vorliegen bestimmter persönlicher Anspruchsvoraussetzungen (Erwerbstätigkeit, Ausbildung,
Der BFH hat mit Urteil vom 21.1.2014 - IX R 9/13 - wie folgt entschieden: Erwirbt ein Steuerpflichtiger eine Beteiligung an einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft und veräußert diese zwei Wohnungen innerhalb der zehnjährigen
Arbeitnehmern außerhalb des öffentlichen Dienstes können die Kosten in einer pauschalen Höhe von 0,30 Euro pro Kilometer vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden, während aus öffentlichen Kassen geleistete Erstattungen für Fahrtkosten in voller Höhe
Gesamtübersicht für das Jahr 2014 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse, abrufbar unter www.bundesfinanzministerium.de
Der BFH hat mit Urteil vom 17.9.2013 - I R 16/12 - wie folgt entschieden: Spenden an eine Empfängerkörperschaft mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU (hier Verein mit Sitz in Italien), können steuerlich abgezogen werden, wenn die begünstigte
Der BFH hat mit Urteil vom 11.12.2013 - XI R 21/11 - wie folgt entschieden: § 13b Abs. 2 Satz 2 UStG ist dahingehend einschränkend auszulegen, dass bei Werklieferungen oder sonstigen Leistungen i.S. des § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG die
Der Bundesrat berät am 14.3.2014 über den Gesetzesentwurf der Länder Hessen, Bremen, Rheinland-Pfalz und Schleswig zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts 2013 (StVereinfG2013). Der Gesetzesvorschlag, der inhaltlich dem Gesetzesentwurf der
Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 28.1.2014 -13 K 3534/12 E,AO - wie folgt entschieden: Ein deutscher Steuerbescheid, mit dem in Deutschland erklärte Vorstandsbezüge festgesetzt wurden, ist nicht nach § 174 Abs. 1 AO – widerstreitende
BFH, Entscheidung vom 11.12.2013 - XI R 17/11LeitsätzeDem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:1. Nach welcher Berechnungsmethode ist der (anteilige) Vorsteuerabzug einer Holding aus Eingangsleistungen im Zusammenhang mit der
Der EuGH hat mit Urteil vom 27.2.2014 - C-82/12 - wie folgt entschieden: Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25.2.1992 ber das allgemeine System, den Besitz, die Befrderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren ist
BFH, Urteil vom 12.12.2013 - X R 33/11SachverhaltI. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Klägerin betrieb das Hotel G (Hotel) von 1999 bis zu dessen Veräußerung im Dezember 2007. Das Hotel
BFH, Urteil vom 21.11.2013 - V R 21/12Leitsätze1. Die von § 13c UStG vorausgesetzte Steuerfestsetzung kann sich aus einem Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheid ergeben. Dieser erledigt sich durch den Umsatzsteuerjahresbescheid, so dass sich die Höhe
BFH, Beschluss vom 5.2.2014 - V B 2/14SachverhaltI. Der in der Schweiz ansässige Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) ist Einzelunternehmer und als Bauträger tätig.Im Anschluss an eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung ging der Antragsgegner
FG Düsseldorf, Urteil vom 28.1.2014 - 13 K 3534/12 E,AOSachverhaltDer Kläger ist japanischer Staatsangehöriger und war seit dem 30.6.2000 Mitglied des Vorstandes der C, Tokyo/Japan. Er wurde von Juni 2000 bis Juni 2002 als Geschäftsführer zu der D
EuGH, Urteil vom 27.2.2014 - C-82/12, Transportes Jordi Besora SL gegen Generalitat de CatalunyaTenorArt. 3 Abs. 2 der Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle
EuGH, Urteil vom 27.2.2014 - verb. Rs. C-454/12 und C-455/12 Tenor1. Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 3 in Verbindung mit Anhang H Kategorie 5 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften