BMF: DBA mit Georgien geändert
Protokoll vom 11.3.2014 zur Änderung des Abkommens vom 1.6.2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Mit dem am 11.3.2014 in Tiflis unterzeichneten Änderungsprotokoll zum DBA Georgien wird die Zusammenarbeit der Finanzbehörden durch die Erweiterung des Informationsaustausches entsprechend dem OECD-Musterabkommen 2005 und der Einführung einer Amtshilfe bei der Erhebung von Steuern gefördert. Außerdem wird die Datenschutzklausel aktualisiert.