BFH, Urteil vom 20.8.2013 - IX R 1/13SachverhaltI. Die Beteiligten streiten über die Höhe eines Auflösungsverlustes i.S. von § 17 des Einkommensteuergesetzes (EStG).Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die vom Beklagten und
BFH, Urteil vom 24.7.2013 - I R 57/11Leitsätze1. Sowohl Feststellungsbescheide nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO als auch die Bescheide zur Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gemäß § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO (hier: § 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG 1997 i.d.
Gestützt auf die Richtlinie 2013/13/EU ist § 50g EStG und die Anlage 3 (zu § 50g) auf Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren an verbundene Unternehmen mit Sitz im Staate Kroatien oder die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gelegene
Das FG Münster hat mit Urteil vom 27.11.2013 -11 K 3468/11 E - wie folgt entschieden:1. Der „Anteil an einer Kapitalgesellschaft“ verkörpert den betragsmäßig bestimmten (festen) Anteil am Stammkapital der Gesellschaft. Dies gilt auch für eine
der BFH hat mit Urteil vom 23.10.2013 - X R 11/12 - wie folgt entschieden:1. Die Rentenabfindung des Versorgungswerks ist als „andere Leistung“ i. S. des § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a EStG zu besteuern, obwohl sie keine wiederkehrende Leistung i. S. des
Der BFH hat mit Urteil vom 20.8.2013 - IX R 1/13 - wie folgt entschieden:1. Leistungen des GmbH-Gesellschafters aus einer für Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung kommen als nachträgliche
BFH, Urteil vom 14.11.2013 - III R 34/12Leitsätze1. Beteiligt sich die öffentliche Hand mit mehr als 25 % an einem Unternehmen, das nach seinen eigenen Daten ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition wäre, dann führt
BFH, Entscheidung vom 14.11.2013 - VI R 50/12LeitsatzEs wird die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 40b Abs. 4, Abs. 5 Satz 1 EStG i.d.F. des JStG 2007 vom 13. Dezember 2006 (BGBl I 2006, 2878, BStBl I 2007, 28), Letzterer i.V.m. § 40
BFH, Entscheidung vom 14.11.2013 - VI R 49/12LeitsatzEs wird die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 40b Abs. 4, Abs. 5 Satz 1 EStG i.d.F. des JStG 2007 vom 13. Dezember 2006 (BGBl I 2006, 2878, BStBl I 2007, 28), Letzterer i.V.m. § 40
BFH, Urteil vom 20.11.2013 - X K 2/12LeitsätzeHat der Kläger im Ausgangsverfahren ausschließlich wegen der überlangen Dauer dieses Verfahrens obsiegt, weil zu einem Zeitpunkt, in dem das Ausgangsverfahren bereits als verzögert anzusehen war, eine
Das FG Hessen hat mit Urteil vom 26.9.2013 - 1 K 2198/11 - wie folgt entschieden: Ein Unternehmer, der an seine Kunden betriebsbereite Photovoltaikanlagen liefert, kann nicht den Vorsteuerabzug aus den Rechnungen seiner Subunternehmer geltend machen.
Der BFH hat mit Urteil vom 24.7.2013 - I R 57/11 - wie folgt entschieden:1. Sowohl Feststellungsbescheide nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO als auch die Bescheide zur Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gemäß § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO (hier: § 2a
Der BFH hat mit Urteil vom 14.11.2013 - III R 34/12 - wie folgt entschieden: 1. Beteiligt sich die öffentliche Hand mit mehr als 25 % an einem Unternehmen, das nach seinen eigenen Daten ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der
Der BFH hat mit Beschlüssen vom 14.11.2013 -VI R 50/12 und VI R 49/12 - wie folgt entschieden: Es wird die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 40b Abs. 4, Abs. 5 Satz 1 EStG i. d. F. des JStG 2007 vom 13.12.2006 (BGBl. I 2006, 2878, BStBl.
Der BFH hat mit Urteil vom 20.11.2013 - X K 2/12 - wie folgt entschieden: Hat der Kläger im Ausgangsverfahren ausschließlich wegen der überlangen Dauer dieses Verfahrens obsiegt, weil zu einem Zeitpunkt, in dem das Ausgangsverfahren bereits als
Zur Vermeidung der Pauschalbesteuerung des § 6 InvStG kann die Finanzbehörde aus Billigkeitsgründen eine nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist des § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 InvStG erfolgte Bekanntmachung im Bundesanzeiger noch als fristgemäß ansehen,
Von den Beteiligungsverhältnissen abweichende inkongruente Gewinnausschüttungen und inkongruente Wiedereinlagen sind steuerrechtlich anzuerkennen und grundsätzlich auch dann kein Gestaltungsmissbrauch im Sinne des § 42 AO, wenn andere als steuerliche
FG Köln, Urteil vom 23.10.2013 - 4 K 1589/10SachverhaltDie Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte den bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid 2003 vom 19.08.2008 gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO ändern und bislang anerkannte Kosten für eine