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Steuerrecht
27.03.2014
Steuerrecht
BFH: VGA wegen vorzeitiger Kapitalabfindung einer Pensionszusage

Der BFH hat mit Urteil vom 23.10.2013 – I R 89/12 - entschieden: 1. Findet eine GmbH die einem beherrschenden – oder infolge gleichgelagerter Interessen steuerrechtlich als beherrschend behandelten – Gesellschafter- Geschäftsführer erteilte Zusage auf laufende Rentenzahlungen entgegen der zugrundeliegenden Versorgungsvereinbarung vor der Beendigung des Dienstverhältnisses in einem Einmalbetrag durch Auszahlung der fälligen Beträge aus einer Rückdeckungsversicherung ab, indiziert das die im Gesellschaftsverhältnis liegende Veranlassung der Kapitalabfindung. 2. Die Kapitalabfindung führt bei der GmbH auch dannzu einerVermögensminderungalsVoraussetzung einer verdecktenGewinnausschüttung,wenn zeitgleichdiefürdiePensionszusagegebildetePensionsrückstellung aufgelöst wird. Es gilt insofern eine geschäftsvorfallbezogene, nicht aber eine handelsbilanzielle Betrachtungsweise (Anschluss an Senatsurteile vom14.3.2006 – I R 38/05, BFH/NV 2006,1515,undvom5.3.2008–IR12/07,BFHE220, 454; Klarstellung des Senatsurteils vom28.4.2010 – I R 78/08, BFHE 229, 234, BStBl. II 2013, 41).

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