BFH: Aufwendungen für die Unterbringung im Seniorenwohnstift als außergewöhnliche Belastungen
Der BFH hat mit Urteil vom 14.11.2013 - VI R 20/12 - wie folgt entschieden:
Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Seniorenwohnstift sind zwangsläufig i. S. des § 33 EStG. Sie sind nach Maßgabe der für Krankheitskosten geltenden Grundsätze als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, soweit sie nicht außerhalb des Rahmens des Üblichen liegen.