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Steuerrecht
03.04.2014
Steuerrecht
BFH: Aufwendungen für die Unterbringung im Seniorenwohnstift als außergewöhnliche Belastungen

Der BFH hat mit Urteil vom 14.11.2013 - VI R 20/12 - wie folgt entschieden:
Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Seniorenwohnstift sind zwangsläufig i. S. des § 33 EStG. Sie sind nach Maßgabe der für Krankheitskosten geltenden Grundsätze als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, soweit sie nicht außerhalb des Rahmens des Üblichen liegen.

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