BFH: Reiseleistungen an Schulen, Universitäten und Vereine
Der BFH hat mit Urteil vom 21.11.2013 - V R 11/11 - wie folgt entschieden:
1. Reiseleistungen durch Reisebüros an Schulen und Universitäten sind nicht nach § 4 Nr. 23 UStG (Gewährung von Beherbergung und Beköstigung) steuerfrei.
2. Der Unternehmer kann sich nach der Rechtsprechung des EuGH-Urteils vom 26.9.2013 C- 189/11, Kommission/ Spanien (UR 2013, 835) auf Art. 26 der Richtlinie 77/388/EWG berufen, der entgegen der inländischen Regelung des § 25 UStG über die Margenbesteuerung nicht darauf abstellt, ob die Reiseleistung an einen Endverbraucher und nicht an einen Unternehmer erbracht worden ist.