EU-Kommission: Steuervorteile für Konzerne
Die Kommission verlangt von Luxemburg konkrete Informationen über Steueranreize für internationale Konzerne. Die europäische Wettbewerbsaufsicht will insbesondere klären, ob Steuervorteile für Gewinne aus Rechten des geistigen Eigentums bestimmte Unternehmen begünstigen und damit gegen EU-Beihilfevorschriften verstoßen. Sollte sich Luxemburg weiterhin weigern, kann die Kommission sich in dieser Sache an den EU-Gerichtshof wenden. In den vergangenen zehn Jahren haben mehrere Mitgliedstaaten besondere Steuerregelungen für Rechte des geistigen Eigentums eingeführt mit der Begründung, dass solche Regelungen Innovationen und Investitionen in neue Technologien fördern (z. B. die sog. „Patent Box“, die Steuerermäßigungen für Einnahmen aus Patenten vorsieht). Bei der Kommission sind Hinweise darauf eingegangen, dass solche Regelungen in erster Linie sehr mobilen Unternehmen zum Vorteil gereichen, ohne dass Innovationen und Investitionen dadurch erheblich gesteigert würden. Daher hat die Kommission eine Untersuchung eingeleitet, die überprüfen soll, ob durch derartige Regelungen einer bestimmten Gruppe von Unternehmen ein selektiver Vorteil gewährt wird.
Quelle: http://ec.europa.eu/deutschland