BMF: DBA mit China unterzeichnet
Am 28.3.2014 wurde in Berlin das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet. Das Abkommen tritt dreißig Tage nach dem Tag in Kraft, an dem die beiden Vertragsparteien einander notifiziert haben, dass die innerstaatlichen rechtlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind. Maßgeblich ist der Tag des Eingangs der letzten Notifikation.