Der BFH hat mit Urteil vom 31.5.2017 – I R 37/15 - wie folgt entschieden:
1. Der von einer beschränkt steuerpflichtigen Körperschaft erzielte Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer inländischen Kapitalgesellschaft ist gemäß § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG steuerfrei.
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Der BFH hat mit Urteil vom 23.8.2017 – X R 38/15 - wie folgt entschieden: Wenn ein Sanierungsgewinn dadurch entstanden ist, dass die Schulden vor dem 9. Februar 2017 erlassen worden sind, kommt weder eine Einkommensteuerbefreiung dieses Sanierungsgewinns nach § 3a EStG n.F. noch eine Billigkeitsmaßnahme nach den BMF-Schreiben vom 27. März 2003 (BStBl I 2003, 240) oder vom 27. April 2017 (BStBl I 2017, 741) in Betracht.
der BFH hat mit Urteil vom 23.8.2017 – I R 52/14 - wie folgt entschieden:
1. Der sog. Sanierungserlass des BMF vom 27. März 2003 (BStBl I 2003, 240; ergänzt durch das BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2009, BStBl I 2010, 18) verstößt gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Anschluss an den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 28. November 2016 GrS 1/15, BFHE 255, 482, BStBl II 2017, 393).
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Das FG Köln hat mit Urteil vom 13.9.2017 – 2 K 395/16 - wie folgt entschieden:
1. Vorsteuern können nur dann vergütet werden, wenn innerhalb der Antragsfrist die Rechnungen bzw. Einzelbelege in elektronischer Form vorgelegt werden.
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Das FG Hamburg hat mit Beschluss vom 29.8.2017 – 2 K 245/17 - wie folgt entschieden:
1. § 8c S. 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1 S. 1 KStG) verstößt gegen den Gleichheitssatz des Ar.t 3 Abs. 1 GG, da der vollständige Verlustuntergang bei Anteilsübertragungen von mehr als 50% verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen ist – weder aus dem Gesichtspunkt einer Missbrauchsbekämpfung noch vor dem Hintergrund gesetzgeberischer Typisierungsbefugnisse.
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BMF, Schreiben vom 10.10.2017 – III C 3 – S 7103-a/15/10001
Der BFH hat mit Urteil vom20.10.2016 – V R 31/15 – entschieden, dass Lieferungen aus dem Übrigen Gemeinschaftsgebiet an einen inländischen Abnehmer auch dann als Versendungslieferungen i. S. v.§ 3Abs. 6S. 1UStGzubeurteilensind,wenn der Liefergegenstand nach dem Beginn der Versendung für kurze Zeit in einem Auslieferungslager zwischengelagert wird. Voraussetzung ist aber, dass der Abnehmer bereits bei Beginn der Versendung feststeht. In diesem Fall wird die Lieferung grundsätzlich bereits bei Beginn der Versendung im Übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführt und unterliegt beim inländischen Abnehmer ggf. der Erwerbsbesteuerung nach § 1a UStG.
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BMF, Schreiben vom 6.10.2017 – IV C 6 –S 2145/07/10002 :019
Das BMF äußert sich in dem ausführlichen Schreiben eingehend (auch mit Beispielen) zu der steuerlichen Anerkennung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer.
BMF, Schreiben vom 12.10.2017 – III C 3 – S 7344/17/10001
Das BMF hat die Vordrucke für die Umsatzsteuer-Anmeldung und das –vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2018 bekannt gemacht.
Das FG Münster hat mit Urteil vom 12.9.2017 – 15 K 1089/15 U – wie folgt entschieden:
1. Aussteller einer Rechnung ist nicht nur, wer die betreffende Rechnung eigenhändig erstellt hat; vielmehr sind insoweit auch die zum Recht der Stellvertretung entwickelten Grundsätze zu beachten.
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Das FG Münster hat mit Urteil vom 7.9.2017 – 5 K 3123/15 U - wie folgt entschieden:
Bei Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung mit Bestellung eines vorläufigen Sachwalters (§ 270 a InsO) entfällt eine organisatorische Eingliederung und damit die umsatzsteuerliche Organschaft, ...