FG Düsseldorf: Lohnversteuerung von Zuwendungen im Zusammenhang mit Ehrungen von Jubilaren
Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 22.2.2018 – 9 K 580/17 L – wie folgt entschieden:
1. Bei dem durch den auswärtigen Ort der Feier notwendig gewordenen Bustransfer handelt es sich um einen Teil der Aufwendungen für den äußeren Rahmen der Betriebsveranstaltung ohne eigenen Konsumwert (anders bei Beförderungen mit eigenem Erlebniswert). Die betreffenden Arbeitnehmer sind dadurch nicht bereichert, wenn die Teilnahme an der Veranstaltung beruflich veranlasst war. Die Reisekosten sind wie steuerfreier Werbungskostenersatz (§ 3 Nr. 16 EStG) zu behandeln.
2. Für die Beurteilung von Reisekosten als geldwerter Vorteil kommt es nicht entscheidend darauf an, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer selbst die Anreise organisiert, mit der Folge, dass bei der Organisation durch den Arbeitgeber die Betriebsveranstaltung mit der „Abreise“ beginnt und daher die „Reise“ notwendig, unabhängig vom Erlebniswert, Teil der Betriebsveranstaltung ist (s. dazu BMF, 14.10.2015, BStBl. I 2015, 832, unter Nr. 6 „Reisekosten“).
Die dort unter Beispiel 2 und 3 geschilderten Fälle betreffen aber gemeinsame Betriebsausflüge, die sich von dem hier zu beurteilenden Fall des schlichten Transferangebots unterscheiden.
(Leitsätze der Redaktion)
Volltext unter BBL2018-1110-2