BFH: Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit der Höhe von Nachzahlungszinsen i. S. v. § 233a i. V. m. § 238 AO – strukturelles und verfestigtes Niedrigzinsniveau
Der BFH hat mit Beschluss vom 25.4.2018 – IX B 21/18 - entschieden:
Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung begegnet die in § 238 Abs. 1 Satz 1 AO geregelte Höhe von Nachzahlungszinsen von einhalb Prozent für jeden vollen Monat jedenfalls ab dem Veranlagungszeitraum 2015 schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Zweifeln.