BFH: Beschränkte Steuerpflicht für in das Ausland gezahlte Rentenversicherungsleistungen
Der BFH hat mit Urteil vom 20.12.2017 – I R 9/16 – entschieden: BFH: Beschränkte Steuerpflicht für in das Ausland gezahlte Rentenversicherungsleistungen Die beschränkte Einkommensteuerpflicht der von der Deutschen Rentenversicherung Bund in das Ausland (hier: Kanada) gezahlten Renten wird nicht durch das DBA-Kanada 2001 ausgeschlossen. Die in Art. 18 Abs. 3 Buchst. c DBA-Kanada 2001 vorgenommene Zuordnung des Besteuerungsrechts für Sozialversicherungsrenten an Kanada lässt das in Art. 18 Abs. 1 Satz 2 DBA-Kanada 2001 vorbehaltene Quellenbesteuerungsrecht Deutschlands unberührt; das zu Art. 18 DBA-Kanada 2001 ergangene Protokoll steht dem nicht entgegen.