Das FG Münster hat mit Urteil vom 14.7.2017 – 6 K 2606/15 F – wie folgt entschieden:
1. Von einem häuslichen Arbeitszimmer im Sinne der genannten Vorschrift ist eine Betriebsstätte im Sinne des § 12 AO und ein „betriebsstättenähnlicher Raum“ abzugrenzen, für die die Abzugsbeschränkungen des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG nicht gelten.
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Der BFH hat mit Urteil vom 27.6.2017 – IX R 37/16 – wie folgt entschieden:
1. Ein Gebäude wird auch dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es der Steuerpflichtige nur zeitweilig bewohnt, sofern es ihm in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung steht. Unter § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG können deshalb auch Zweitwohnungen, nicht zur Vermietung bestimmte Ferienwohnungen und Wohnungen, die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzt werden, fallen.
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Der BFH hat mit Urteil vom 17.5.2017 – X R 10/15 – wie folgt entschieden:
1. Eine Spezialeinlage, die ein Arbeitgeber in eine schweizerische Pensionskasse zur Erleichterung des vorzeitigen Ruhestandes seines Arbeitnehmers und zum Ausgleich der damit verbundenen Rentenminderungen leistet, kann gemäß § 3 Nr. 28 EStG zur Hälfte steuerfrei sein. Voraussetzung ist aber, dass die Zahlung in das Obligatorium der Pensionskasse geleistet wird.
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Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom13.7.2017 – 3 K 2439/14 – wie folgt entschieden:
1. Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz enthält keine Einschränkung auf eine dem Unterschriftsberechtigten oder Prokuristen erteilte Berechtigung zur Einzelvertretung.
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Der EuGH hat mit Urteil vom 12.10.2017 – C-404/16, Lombard Ingatlan Lízing Zrt. – wie folgt entschieden:
1. Die in Art. 90 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/ EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem verwendeten Begriffe „Annullierung“, „Rückgängigmachung“ und „Auflösung“ sind dahin auszulegen, dass sie den Fall umfassen, dass bei einem Finanzierungsleasingvertrag mit fest vereinbarter Eigentumsübertragung der Leasinggeber die Zahlung des Leasingentgelts vom Leasingnehmer nicht mehr verlangen kann, weil er den Leasingvertrag wegen Vertragsverletzung durch den Leasingnehmer gekündigt hat.
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BMF, Schreiben vom 29.9.2017 – IV C 1 – S 2252/15/10008 :011
Das BMF-Schreiben ändert das BMF-Schreiben vom 1. 10.2009 (BStBl. I 2009, 1172) in den Rz. 64c ff.
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Das FG Hamburg hat mit Gerichtsbescheid vom 6.4.2017 – 1 K 87/15 - wie folgt entschieden:
1. Die Besteuerung von Streubesitzdividenden gemäß § 8b Abs. 4 KStG in der Fassung des Gesetzes vom 21.3.2013 begegnet Bedenken im Hinblick auf eine nicht folgerichtige Ausgestaltung der in § 8b Abs. 1, Abs. 2 KStG zum Ausdruck kommenden Grundentscheidung des Gesetzgebers, zur Vermeidung von Kumulationseffekten in Beteiligungsstrukturen erwirtschaftete Gewinne nur einmal bei der erwirtschaftenden Körperschaft mit Körperschaftsteuer und erst bei der Ausschüttung an natürliche Personen als Anteilseigner mit Einkommensteuer zu besteuern.
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GA Maciej Szpunar schlägt dem EuGH vor, wie folgt zu entscheiden:
Art. 183 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist in Verbindung mit dem Grundsatz der steuerlichen Neutralität dahin auszulegen, dass er es nicht zulässt, die einem Steuerpflichtigen geschuldeten Zinsen auf nicht fristgerecht erstattete zu viel gezahlte Mehrwertsteuer aus Gründen, ...
Der BFH hat mit Urteil vom 18.5.2017 – III R 20/14 - wie folgt entschieden:
1. Ein Betrieb, der das im Steinbruch frisch abgebaute Gestein durch Brechen, Sieben, Trennen und Mischen zu Schüttgütern (Schotter) aufbereitet, ist nicht dem verarbeitenden Gewerbe zuzuordnen; dies gilt auch dann, wenn Sand und Wasser beigemischt werden. Eine abweichende Beurteilung folgt nicht aus den Senatsurteilen vom 23. Oktober 2002 III R 40/00 (BFHE 201, 366, BStBl II 2003, 360) und vom 22. September 2011 III R 64/08 (BFHE 236, 168, BStBl II 2012, 358).
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Der BFH hat mit Beschluss vom 13.7.2017 – VII R 29/16 - wie folgt entschieden:
1. Durch Überlieferungen im Zwölfmonatszeitraum 2014/2015 entstandene Milchabgabe (sog. Überschussabgabe) durfte auch nach dessen Ablauf und dem damit einhergehenden Ende des Milchquotensystems festgesetzt werden.
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Der BFH hat mit Urteil vom 21.6.2017 – V R 34/16 - wie folgt entschieden: Kongressveranstaltungen eines Vereins zur Förderung der Open-Source-Software können Zweckbetriebe i.S. von § 68 Nr. 8 AO sein, wenn dabei Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher und belehrender Art durchgeführt werden.