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Steuerrecht
04.05.2018
Steuerrecht
BStBK: Eingabe zur Erfassung von unbaren Kartenumsätzen im Kassenbuch

Es ist umstritten, ob die bisher gelebte und in Betriebsprüfungen nicht beanstandete Praxis im Zusammenhang mit der Darstellung der Geld oder Kreditkarten-Umsätze im Kassenbuch zulässig ist. Die Anforderungen, die aktuell an die Praxis in diesem Zusammenhang gestellt werden, sind überbordend. Die Finanzverwaltung hat sich bisher verschiedentlich zu dieser Thematik geäußert. Folgt man diesen Aussagen, wird der Buchungsaufwand immens steigen. Aus Sicht der BStBK ist es daher notwendig, dass dieses Thema innerhalb der Finanzverwaltung nochmal aufgearbeitet wird. Dabei sollte insbesondere berücksichtigt werden, inwieweit man der Praxis den entstehenden Aufwand zumuten möchte. Unternehmen in Branchen mit Barzahlungen haben oft das Problem, eine ordnungsgemäße Kassenführung zweifelsfrei nachzuweisen. Gegenwärtig wird in Betriebsprüfungen verstärkt dazu übergegangen, insbesondere die formalen Anforderungen streng zu überprüfen. Den Steuerpflichtigen sollte in diesem Bereich nicht noch mehr Formalismus und Bürokratie auferlegt werden.

(PM BStBK vom 27.4.2018)

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