BMF: Vereinfachungsregelung für innergemeinschaftliches Verbringen im grenznahen Bereich (Abschn. 1a.2 Abs. 14 UStAE)
BMF, Schreiben vom 23.4.2018 – III C 3 – S 7103-a/17/10001: Abschnitt 1a.2 Abs. 14 UStAE in seiner bisherigen Fassung regelt, dass aus Vereinfachungsgründen für Lieferungen, bei denen der liefernde Unternehmer den Liefergegenstand in den Bestimmungsmitgliedstaat an den Abnehmer befördert, unter bestimmten Voraussetzungen ein innergemeinschaftliches Verbringen angenommen wird. Insbesondere auch zur Vermeidung des Risikos eines Steuerausfalls, das sich aufgrund der Vereinfachungsregelung aus der Steuerschuldverlagerung ins Inland ergibt, wird die Regelung abgeschafft. Abschn. 1a.2 Abs. 14 und Abschn. 3.13 Abs. 3 UStAE wurden entsprechend angepasst; Abschn. 14a.1 Abs. 5 S. 3 UStAE wurde gestrichen.
Volltext unter BBL2018-1046-5