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Steuerrecht
09.05.2018
Steuerrecht
EuGH-Schlussanträge: Ausgaben für Leistungen, die bei Erwerb aller Anteile eines Unternehmens erworben wurden

Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, wie folgt zu entscheiden:

1. Der Erwerb aller Anteile einer Gesellschaft in der Absicht, dadurch die steuerbare Tätigkeit der Erwerbergesellschaft unmittelbar, dauerhaft und notwendig zu erweitern, stellt unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens (z. B. im Rahmen einer sogenannten strategischen Übernahme) eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne von Art. 4 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie (heute Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG) dar.

2. Kosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb einer solchen strategischen Übernahme von der Erwerbergesellschaft getragen werden, stehen in direktem und unmittelbarem Zusammenhang mit ihrer steuerbaren Tätigkeit, so dass die auf diese Ausgaben entrichtete Mehrwertsteuer nach Maßgabe dieser Tätigkeit abzuziehen ist.

(Schlussanträge vom 3.5.2018 – C-249/17, Ryanair)

Volltext unter BBL2018-1109-1

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