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Steuerrecht
17.05.2018
Steuerrecht
FinMin Hessen: Initiative gegen Steuerbetrug (v. a. im Sicherheitsgewerbe)

Hessische Steuerfahnder stellen vermehrt Steuerbetrug bei Sicherheitsunternehmen fest – sogar in organisierten Strukturen. Beim Sicherheitsgewerbe handelt es sich aber sowohl um eine Boom- Branche als auch um eine mit besonderen Anforderungen: Zuverlässigkeit und Rechtstreue sind hier zwingend nötig. Steuerbetrug findet auch in anderen Bereichen der Wirtschaft statt, oftmals im Niedriglohnsektor. Im Sicherheitsgewerbe hat es aber deshalb nochmals eine gesteigerte Bedeutung, weil es hier um Leistungen geht, die Sicherheit und Ordnung im öffentlichen und privaten Leben gewährleisten sollen. Nicht ohne Grund regelt die Gewerbeordnung eine behördliche Erlaubnispflicht für das Bewachungsgewerbe. Nur rechtschaffene Personen sollen in diesem Bereich tätig sein. Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer hat sich in einem Schreiben an Bundesfinanzminister Olaf Scholz und an die Finanzminister der Länder für ein verschärftes Vorgehen zwecks Vermeidung dieser Art des Steuerbetrugs ausgesprochen. In anderen Branchen gebe es etwa für die Sozialabgaben eine Generalunternehmerhaftung. Der Generalunternehmer werde für Verstöße der Subunternehmer in Regress genommen. In der Umsatzsteuer gebe es mit der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bereits eine Regelung, die man entsprechend ausweiten könnte.

(Quelle: PM FinMin Hessen vom 8.5.2018)

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