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Steuerrecht
14.05.2018
Steuerrecht
BFH: Zur Gewinnfeststellung gem. § 15 Abs. 1 InvStG a. F. – Inhaltsadressat des Feststellungsbescheids – „Performance Fee“ als mittelbare Werbungskosten i. S. d. § 3 Abs. 3 S. 2 InvStG

Der BFH hat mit Urteil vom 30.1.2018 – VIII R 20/14 - entschieden: Eine Gewinnfeststellung gemäß § 15 Abs. 1 InvStG a.F. ist auch dann durchzuführen, wenn an einem Spezial-Sondervermögen nur ein Anleger beteiligt ist. Die gesonderte Feststellung wirkt auch in diesem Fall wie eine einheitliche Feststellung gegenüber dem Anleger und dem Spezial-Sondervermögen.

 

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