Der BFH hat mit Urteil vom 13.3.2018 – IX R 23/17 - entschieden:
1. Die nach § 35b Satz 1 EStG begünstigten Einkünfte müssen aus der Veräußerung eines Vermögensgegenstandes herrühren, der sowohl von Todes wegen erworben worden ist als auch tatsächlich der Erbschaftsteuer unterlegen hat; der in Anspruch genommene persönliche Freibetrag (§ 16 ErbStG) ist anteilig abzuziehen.
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Der BFH hat mit Urteil vom 25.4.2018 – I R 59/15 - entschieden:
1. Die Vergütung, die eine Produktionsgesellschaft für die Organisation einer künstlerischen Darbietung als Gesamtarrangement erhält, unterfällt nicht notwendig in ihrer Gesamtheit dem Art. 17 Abs. 2 DBA-Österreich 2000, sondern ist ggf. aufzuteilen in Vergütungsbestandteile, die eine persönlich ausgeübte Künstlertätigkeit i.S. des Art. 17 Abs. 1 Satz 1 DBA-Österreich 2000 entgelten und in solche Vergütungsbestandteile, die anderen Abkommensartikeln zuzuordnen sind (sog. segmentierende Betrachtungsweise).
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Der BFH hat mit Urteil vom 28.3.2018 – I R 42/16 - entschieden: Zum Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die der Kläger als Arbeitnehmer eines privaten Unternehmens bezieht, das mit der Durchführung eines aus Mitteln der Bundesrepublik und der EU finanzierten Entwicklungshilfeprojekts (in Kenia) beauftragt ist.
Der BFH hat mit Urteil vom 6.6.2018 – VI R 32/16 - entschieden:
1. Üblicher Endpreis i.S. von § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG ist der Endverbraucherpreis und damit der im allgemeinen Geschäftsverkehr von Letztverbrauchern für identische bzw. gleichartige Waren tatsächlich gezahlte günstigste Einzelhandelspreis am Markt (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung).
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Der BFH hat mit Urteil vom 15.5.2018 – X R 28/15 - entschieden: Auch wenn die Anwendung der 1 %-Regelung seit 2006 voraussetzt, dass das Kfz zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, ist es verfassungsrechtlich nicht geboten, die nach der 1 %-Regelung ermittelte Nutzungsentnahme auf 50 % der Gesamtaufwendungen für das Kfz zu begrenzen.
Der BFH hat mit Urteil vom 17.4.2018 – IX R 9/17 - entschieden: Bei einer Einliegerwohnung des Steuerpflichtigen, die er zweckfremd als Homeoffice an seinen Arbeitgeber für dessen betriebliche Zwecke vermietet, ist stets im Einzelfall festzustellen, ...
Der BFH hat mit Urteil vom 14.6.2018 – III R 35/15 - entschieden:
1. Die der Höhe nach unterschiedliche gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und von Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten nach § 8 Nr. 1 Buchst. d, e und f GewStG muss nicht einem strikten Folgerichtigkeitsgebot genügen.
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Das VG Aachen hat mit Urteil vom 6.7.2018 – 7 K 5905/17 - entschieden:
1. Der Widerruf der Apothekenbetriebserlaubnis setzt voraus, dass hinreichende Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Apothekers begründeten.
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Das FG Münster hat mit Urteil vom 3.7.2018 – 5 K 2587/16 U - entschieden: Wenn die Umsatzsteuerfestsetzung für das Jahr der Anschaffung oder Herstellung eines gemischt genutzten Gegenstands formell bestandskräftig ist und der Unternehmer oder – ...
Nach einer Studie des DIW belegt Deutschland bei einem systematischen Europa-Vergleich aller Abgaben auf Pkw einen Platz im unteren Drittel – Pkw-Abgaben sind hierzulande weder fiskalisch ausreichend ergiebig, noch setzen sie hinlänglich Anreize für einen weniger umweltbelastenden Pkw-Verkehr. Deutschland sollte die Besteuerung von Personenkraftwagen und Kraftstoffen reformieren, Priorität sollte dabei die schrittweise Erhöhung der Dieselsteuer haben. Zu diesem Schluss kommt Uwe Kunert, Verkehrsökonom am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), der das Abgabensystem für Pkw in 30 europäischen Ländern (EU-28, Norwegen und Schweiz) in einer neuen Studie systematisch analysiert und verglichen hat. ...
Nach einer Studie des DIW belegt Deutschland bei einem systematischen Europa-Vergleich aller Abgaben auf Pkw einen Platz im unteren Drittel. Pkw-Abgaben sind hierzulande weder fiskalisch ausreichend
Generalanwalt Wathelet schlägt dem Gerichthof vor, wie folgt zu entscheiden:
1. Die Art. 63 und 65 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer mitgliedstaatlichen Regelung entgegenstehen, nach der Dividenden, die an eine defizitäre gebietsfremde Gesellschaft ausgeschüttet werden, durch einen Einbehalt an der Quelle besteuert werden, während bei vergleichbaren gebietsansässigen Gesellschaften die Dividenden inländischen Ursprungs nicht besteuert werden, sofern sie defizitär bleiben.
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