BMF: Konsultationsvereinbarung zur Auslegung von Artikel 18 Abs. 2 DBA Österreich – Deutschland
Das BMF hat am 30.10.2018 eine Konsultationsvereinbarung zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen, die der Auslegung von Artikel 18 Abs. 2 des DBA-AUT 2000/2010 dient, abgeschlossen. Mit ihr sollen in der Vergangenheit aufgetretene Probleme bei der Behandlung von Leistungen nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz in Österreich vermieden werden. Sie ist in der folgenden Fassung auf alle offenen Fälle anzuwenden.
BMF, Schreiben vom 5.11.2018 – IV B 3 - S 1301-AUT/07/10018
Volltext der PM: BBL2018-2837-3